Eltern, Volksschule und Sonderschule
Neue und bewährte Wege der Zusammenarbeit von Eltern, Kindergarten, Volks- und Sonderschule
Zusammenarbeit Eltern, Volksschule und Sonderschule
Machen Sie mit als "Partner in einem gemeinsamen Anliegen"
Erziehung und Bildung sind DIE Zukunftsgaranten, denn die Erziehungsqualität entscheidet über Bildungsqualität und Zukunft unserer Gesellschaft.
Erziehung und Bildung sind das gemeinsame Ziel und die gemeinsame Aufgabe von Eltern und PädagogInnen. Der Erziehungs- und Bildungserfolg ist erwiesenermaßen umso größer, je besser die Zusammenarbeit von Eltern, Kindergarten, Volks- und Sonderschule gelingt.
Der INTERESSENVERTRETUNG der NÖ FAMILIEN ist es ein Anliegen, diese Zusammenarbeit zu fördern und setzt aufgrund der positiven Resonanz die Initiative „Partner in einem gemeinsamen Anliegen“ – Neue und bewährte Wege der Zusammenarbeit von Eltern, Kindergarten, Volks- und Sonderschule
fort.
Alle VOLKS- und SONDERSCHULEN in NÖ sind herzlich eingeladen, ein bewährtes oder neu entwickeltes Modell der Zusammenarbeit mit Eltern in schriftlicher Form bei der Interessenvertretung der NÖ Familien bis 12. Februar 2007 einzureichen.
Alle Einreichenden erhalten Sachpreise. Ausgewählte Modelle der Zusammenarbeit werden im Februar 2007 anlässlich der pädagogischen Fachtagung im NÖ Landhaus präsentiert – Thema: „Kinder brauchen Werte, Orientierung und Ermutigung.“
Themenvorschläge, Anregungen, Informationen und Literaturhinweise finden Sie unter www.noe.gv.at/interessen-familie/partner.htm
Zur Teilnahme sind alle Kindergärten, Volksschulen und Sonderschulen in NÖ eingeladen:
Infos: Interessenvertretung der NÖ Familien (Mag. Elisabeth Eppel, Tel. 02742/9005/16495) Anmeldung zur Teilnahme: 02742/9005/16494, Fax 16290
Einreichfrist: 12. Februar 2007, Preise für alle Einreichenden
Machen Sie mit!
Fördern Sie die Kooperation mit den Eltern! Erreichen Sie damit mehr Erfolg und Nachhaltigkeit Ihrer pädagogischen Arbeit!
Der Landesschulrat NÖ unterstützt diese Initiative und empfiehlt die Teilnahme.
(Informationserlass v. 27.12.02, Zahl II/1028/6-2002)
